Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die erforderlichen Corona-Maßnahmen, welche für die Mitgliederversammlungen gelten werden.
Aktuell schreibt die Coronaschutzverordnung NRW keine Maskenpflicht vor. Das Tragen einer Maske (medizinische Maske oder FFP2 Maske) wird weiterhin empfohlen.