Corona-Maßnahmen zur Mitgliederversammlung

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die erforderlichen Corona-Maßnahmen, welche für die Mitgliederversammlungen gelten werden.

Aktuell schreibt die Coronaschutzverordnung NRW keine Maskenpflicht vor. Das Tragen einer Maske (medizinische Maske oder FFP2 Maske) wird weiterhin empfohlen.

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